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Kartte: Gesetz nicht sofort nötig

Berlin (dpa) - Der Präsident des Bundeskartellamts, Prof. Wolfgang Kartte, wies die teilweise harte Kritik von Unternehmerseite am Vorgehen des Kartellamts bei deutsch -deutschen Kooperationen und Beteiligungen zurück. In den meisten Fällen sei das Amt auch gar nicht zuständig. In den wenigen Fällen aber, die sich das Amt genauer ansehen wolle, gehe man von einer marktbeherrschenden Stellung der Unternehmen auf dem bundesdeutschen Markt aus. In diesen Fällen - Kartte nannte Lufthansa/Interflug und Daimler/Ifa Ludwigsfelde - wolle man von den Unternehmen wenigstens eine Anmeldung haben. Da die DDR-Regierung Eigentümerin der Betriebe sei, brauche sie nicht sofort ein Kartellgesetz. Sie könne von sich aus entscheiden, was sie an wen verkauft. Schlimm wären Gebietsaufteilungen, wie sie bei Tankstellen im Gespräch seien, schlimm wäre, wenn sich bestätigen würde, daß ein westdeutsches Elektrizitätsunternehmen neun von 15 Energiekombinaten der DDR bereits mit Ausschließlichkeitsverpflichtungen „über den Tisch gezogen hätte“ (siehe taz von gestern).

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