: Kein Castor in Gorleben
Das Verwaltungsgericht in Lüneburg hat am Dienstag einen Antrag von Atomkraftgegnern auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt, der darauf abzielte, daß so lange keine Castor -Behälter in Gorleben zwischengelagert werden dürfen, bis das Hauptverfahren über die Einlagerung entschieden ist. Das öffentliche Interesse an einer Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen überwiege, begründete das Gericht unter anderem seine Entscheidung. Rechtsanwalt Nikolaus Piontek legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.
Der Betreiber des Zwischenlagers habe wegen seines Entsorgungsauftrages ein Interesse an einer raschen Anwendung der Castor-Technologie, hieß es in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Lagerkapazitäten in den Atomkraftwerken seien in diesem Jahr erschöpft.
dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen