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Streit zwischen Senat und ABMlern

■ Knapp 3.000 Beschäftigte im ABM-Programm werden benachteiligt: Lohn kommt zu spät

West-Berlin. Merkwürdig: Die Hälfte der 6.400 über die staatlich finanzierten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) Beschäftigten bekommen ihren Lohn schon in der Mitte des Monats, die andere Hälfte erst am Ende des kommenden Monats. Die pünktlich bezahlten sind Angestellte, die anderen Arbeiter. Die Benachteiligten ärgern sich darüber seit über einem Jahr, doch in der zuständigen Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und Betriebe tut sich nichts.

Der Referatsleiter für ABM, Hans-Georg Reimann, begründet die Ungleichbehandlung mit dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG). Das besage, daß ABM-Arbeitern der Lohn erst „nach erbrachter Leistung“ bezahlt werden dürfte. Die Bearbeitung und Überweisung dauere drei bis vier Wochen. Die späte Bezahlung sei deshalb sinnvoll, weil ABM-Arbeiter - meist ein Jahr über die Gartenbauämter beschäftigt - die Maßnahme häufig vorzeitig beendeten. Meist haben sie dann eine feste Anstellung gefunden. „Außerdem gibt es nur in den ersten acht Wochen keinen Lohn, dann kommt das Geld alle vier Wochen“, so Reimann. Für diese Durststrecke gebe es einen Vorschuß von 700 Mark. Eine schnellere Bezahlung sei nicht möglich.

Doch Jörg Baginsky, Sprecher des Gesamtvertrauensrates der ABMler im öffentlichen Dienst, bemängelt die Benachteiligung der Arbeiter gegenüber den Angestellten. In den Bundesländern werde diese Unterscheidung nicht gemacht, so Baginsky. Susanne Stumpenhusen von der ÖTV kritisiert darüber hinaus die Vorschußregelung, weil die 700 Mark vom ersten Gehalt wieder abgezogen werden. Folglich muß ein ABM -Arbeiter in den ersten zwei Monaten eben doch mit nur einem Monatsgehalt auskommen. Da ABMler aber vorher arbeitslos waren, bedeute der halbierte Lohn eine besondere Härte. Offenbar hatte Staatssekretär Schneider von der Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und Betriebe bereits vor einem Jahr ein offenes Ohr für die Kritik. Er wollte sich für eine schnellere Lohnzahlung einsetzen, so Baginsky. Doch passiert sei eben nichts.

Schwierigkeiten gibt es auch bei der Vergabe der auf ein Jahr befristeten ABM-Verträge. Häufig würden die Verträge nur für ein paar Monate vergeben, berichtet Baginsky. Sollten die ABM-Arbeiter nach der Maßnahme wieder arbeitslos werden, hätten sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Meist würden die ABM-Verträge zwar verlängert, doch dann so spät, daß die betroffenen ABMler ihren Urlaub vor der Verlängerung nehmen müßten. Im Gegensatz dazu bekämen Angestellte nahezu immer Einjahresverträge, dementsprechend haben sie dann das Recht auf Arbeitslosengeld und können ihren Urlaub nehmen, wann sie wollen.

diak

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