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Haftstrafe für Skinheads

■ Skins zu Gefängnis mit Bewährung verurteilt / Türkischen Friedhof geschändet und Nazi-Lieder abgesungen / Motiv: Haß auf Ausländer / Täter geläutert?

Moabit. Wegen der Schändung des türkischen Friedhofs in Neukölln verhängte ein Moabiter Jugendschöffengericht am Mittwoch gegen zwei ehemalige Anhänger der rechtsradikalen Skinheads im Alter von 17 und 19 Jahren eine Strafe von sechs Monaten Haft mit Bewährung sowie zehn Freizeitarbeiten. Die Männer wurden wegen Störung der Totenruhe und Verwendung von nationalsozialistischen Kennzeichen verurteilt.

„Aus Haß auf Ausländer“ hatten die Angeklagten in der Nacht zum 22. November des vergangenen Jahres unter Alkoholeinfluß auf dem Friedhof am Columbiadamm mehr als 60 Grabsteine umgestürzt und Gräber beschädigt. Anschließend hatten sie auf ihrer Fahrt in einem Nachtbus der BVG sowie später in der Nacht vor dem Reichstagsgebäude nationalsozialistische Lieder gesungen und den „Hitler-Gruß“ entboten.

In der Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter von einer ausgesprochen schwerwiegenden Tat, mit der die Gefühle der Ausländer bewußt verletzt werden sollten. Die von der Staatsanwaltschaft beantragten Freizeitarbeiten seien dafür nicht mehr ausreichend. Außer ihrem Haß auf Ausländer hatten die zwei jugendlichen Angeklagten als Motiv für ihre Tat angegeben, durch ihre Tat in den Zeitungen erwähnt zu werden.

Interesse in der Öffentlichkeit bedeute für sie gleichsam, so hatte ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe argumentiert, Anerkennung und Aufwertung in der Gruppe der Skins, zu der sie damals gehörten. Die Angeklagten haben ihren Angaben nach keine Kontakte mehr zu den Skinheads. Beide haben sich inzwischen bei der Türkischen Gemeinde für „ihre feige Schandtat“ entschuldigt.

dpa

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