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Teilerfolg von Hoechst gegen Greenpeace

Frankfurt (dpa) - Im Streit um eine Plakataktion der Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen die Herstellung von Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) hat die Chemiefirma Hoechst AG vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt einen Teilerfolg errungen. Die Richter gaben in zweiter Instanz einer Beschwerde des Konzerns statt und erklärten ein Greenpeace-Plakat mit Konterfei und Namen des Hoechst -Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Hilger für unzulässig . Vom OLG nicht beanstandet wurde dagegen die Greenpeace-Aussage „Alle reden vom Klima - wir ruinieren es“, erläuterte ein Sprecher des Gerichts.

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