: Essen ohne Elf-Prozent-Aufschlag
Ost-Berlin (dpa) - DDR-Ministerien haben nun erwartungsgemäß zum 1.Juli für eine Reihe von importierten Industriewaren befristete Preisaufschläge angeordnet. Unternehmen und Kaufleute, die diese Erzeugnisse beziehen und in der DDR verkaufen, müssen bis Jahresende elf und danach bis 31.März 1991 sechs Prozent des Preises an das Finanzamt abführen. Ausdrücklich ausgenommen davon sind Lebensmittel.
Mit dieser Maßnahme sollen den DDR-Erzeugnissen Anpassung und Absatz erleichtert und Arbeitsplätze gesichert werden, erläuterte Manfred Ortlieb. Betroffen seien nur Waren, die in der DDR in ausreichender Menge und nach kurzer Zeit auch nach westlichem Qualitätsstandard hergestellt werden können. Der Preisaufschlag werde nicht zu einer allgemeinen Verteuerung führen. So betrage der Mehrbetrag bei importiertem Waschpulver bei einem Durchschnittspreis von 3,85 DM je Kilogramm 42 Pfennig. Unter anderem handelt es sich bei den Waren um Textilien, Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Kosmetika, Fahrräder und Nähmaschinen.
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