: Fünf Jahre für Rabta-Regisseur
Mannheim (taz) - Im bislang größten Export-Skandal der Bundesrepublik wurde am Mittwoch das erste Urteil verkündet: Wegen seiner Mitwirkung an der Giftgasfabrik im libyschen Rabta verurteilte die 3. Strafkammer des Landgerichtes Mannheim den Lahrer Unternehmer Jürgen Hippenstiel-Imhausen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Die illegale und seinerzeit unter großem Aufwand verschleierte Lieferung von Fertigungsplänen, Software und Anlagenteilen nach Rabta in den Jahren 1984 bis 88 ahndete das Gericht als Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz mit drei Jahren Freiheitsstrafe. Es verhängte damit die Höchststrafe zur Tatzeit. Erst vor wenigen Wochen hat der Bundestag das Außenwirtschaftsgesetz als Konsequenz der Rabta-Affäre verschärft. Daß der 49jährige Techno-Söldner den Gewinn aus dem schmutzigen Geschäft am Fiskus vorbeigeschummelt hatte, quittierte das Gericht mit weiteren vier Jahren wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall. Beide Strafen wurden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren zusammengefaßt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre gefordert. Die Causa Rabta ist mit diesem Urteil keineswegs abgeschlossen: Gegen ein gutes Dutzend weiterer Beteiligter aus dem Umfeld der Firmen Imhausen -Chemie und Salzgitter Industriebau (SIG) sind die Ermittlungen „in vollem Gang“, wie Staatsanwalt Hans-Heiko Klein bestätigte. Die damals bundeseigene SIG hatte im Auftrag Imhausens Blaupausen für Rabta gefertigt. In einem Teilgeständnis hatte Hippenstiel-Imhausen SIG -Geschäftsführer Andreas Böhm schwer belastet: Der Manager sei von Anfang über den wahren Standort in Libyen im Bilde gewesen.
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