: Keine Sozialhilfe bei eigenmächtigem Umzug
Koblenz (dpa) - Ein Asylbewerber verliert den Anspruch auf Sozialhilfe, wenn er eigenmächtig in ein anderes Bundesland umzieht. Bis zu einer rechtskräftigen Anerkennung seines Asylrechts dürfe sich ein Bewerber nur in dem Bundesland aufhalten, dem er zugewiesen worden sei, begründete das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz seinen am Mittwoch veröffentlichten Beschluß (Az.: 12 B 11142/90. OVG).
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