: Unter Termindruck
■ Wenn der Wahltermin bis Ende Juli nicht endgültig steht, können Fristen nicht mehr eingehalten werden
Wiesbaden (ap) - Wohler wäre dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes und Bundeswahlleiter Egon Hölder schon, wenn in Bonn und Ostberlin die Entscheidung über den Wahltermin endlich getroffen würde. Weder ist der 2.Dezember bisher rechtlich verbindlich als Wahltermin festgelegt, noch ist die Entscheidung gefallen, ob beide deutschen Staaten ein einheitliches oder ein geteiltes Wahlgebiet bilden. Bis Ende Juli sollte zumindest in der BRD der Wahltermin verbindlich feststehen, damit die vom Bundeswahlgesetz vorgegebenen Fristen eingehalten werden können. Nach bisheriger Staatspraxis, so Hölder, seien (abgesehen von vorgezogenen Wahlen nach Parlamentsauflösungen) die Termine sechs Monate vor der Wahl vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung festgelegt und im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben worden. Diesmal aber sei viereinhalb Monate vor dem vorgesehenen Datum der Zeitpunkt für den Urnengang noch nicht rechtsverbindlich festgelegt. Nach dem Wahlgesetz müßten nämlich kleine Parteien, die bislang nicht im Parlament vertreten waren, spätestens 90 Tage vor der Wahl ihre Beteiligung anzeigen. Dies wäre nach den derzeitigen Planungen der 3.September. „Aus Gründen der Korrektheit“ sollte die Aufforderung zur Beteiligungsanzeige aber bereits vier Wochen vor dem Stichtag, also Anfang August, veröffentlicht werden. Auch können erst mit offizieller Festlegung des Wahltermins die 40 Millionen Wahlbenachrichtigungen gedruckt und die Wählerverzeichnisse aufgestellt werden. Noch mehr beschäftigt Hölder die Frage, wie sich die DDR in der Frage des Beitritts entscheiden wird. Sollte die DDR der Bundesrepublik am 1.und nicht erst am 2.Dezember beitreten, könnte es sein, daß er als Bundeswahleiter am Wahltag auch für die DDR zuständig sein wird. Nicht nur der Beitrittstermin und das Wahlrecht, auch der Wahltag muß in der DDR noch verbindlich festgelegt werden. Sollte das DDR-Wahlgesetz erst nach der Sommerpause, also am 3.September verabschiedet werden, bliebe wenig Zeit für die Organisation der Wahlen. Auch könnten dann die im Bundeswahlgesetz geltenden Fristen in der DDR nicht eingehalten werden. Es müßten zudem auch noch die Wahlvorstände für die ca. 20.000 Stimmbezirke gebildet werden. Und selbst die Wahlkreiseinteilung in der DDR liegt bisher nur als Entwurf vor.
Zu den 248 Wahlkreisen in der Bundesrepublik werden laut Hölder acht in Berlin und 72 in der DDR hinzukommen. Das gesamtdeutsche Parlament wird 656 Abgeordnete haben, von denen 512 aus der Bundesrepublik und Westberlin und 144 aus der DDR kommen sollen.
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