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Grützners neuster Fall

■ Solidarität + Verfassungsbeschwerde gegen Geldstrafe

„Es ist in Bremerhaven nicht ganz ungefährlich, Kunst auszustellen!!“ wirbt ein Faltblatt für eine Solidaritätsveranstaltung am 27.7 in der Bremerhavener Kulturetage. Die Versteigerung von Bildern Horst Grützners soll 2857 DM für die Strafe erbringen, die Grützner nicht bezahlt hat und für die er jetzt die Haft antreten soll. Der ehemalige Architekt ist von den Grünen ausschlossenes fraktionsloses Mitglied der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung. Wie bei dem Konflikt, der die Grünen monatelang in Atem hielt und zum Parteiausschluß führte, tritt Grützner als für das Ausstellen von Kunst Verfolgter auf. 1985 und 1986 war Grützner zu Geldstrafen von 1000 und 2000 DM verurteilt worden, weil er in seiner Bremerhavener Villa einen Saal genutzt hatte, u.a. für eine Ausstellung, zu dessen Nutzung ihn das Gericht nicht berechtigt fand. Im Juli 1990 erhielt er, der das Gros der Strafen nicht bezahlt hatte, eine Ladung, drei Wochen Haft anzutreten. Sozialhilfeempfänger Grützner reagierte mit dem Anstoß zur Solidaritätsveranstaltung, Arztattesten (zwei Herzinfarkte), Gnadengesuch an Justizsenator Kröning und Verfassungsbeschwerde bei Staatsgerichtshof Bremen und Bundesverfassungsgericht

U.S.

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