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Vorwürfe gegen Beer zurückgenommen

■ Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl in einer Sache auf

Berlin (taz/dpa) - Erstmals hat gestern der Bundesgerichtshof (BGH) schwere Vorwürfe gegen einen der in der DDR festgenommenen RAF-Aussteiger zurückgenommen. Der Ermittlungsrichter am BGH hob den Haftbefehl gegen Henning Beer wegen des Verdachts seiner Beteiligung an einem fehlgeschlagenen Sprengstoffanschlag im spanischen Rota bei Cadiz auf und folgte damit einem Antrag des Generalbundesanwalts. Ermittlungen in der DDR hätten ergeben, daß sich Beer am Tag des Anschlags, dem 17. Juni 1988, nicht am Tatort, sondern in seiner neuen Heimat Neubrandenburg aufgehalten habe, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Förster.

Beer bleibt dennoch wegen seiner angeblichen Beteiligung am Sprengstoffanschlag auf das Hauptquartier der amerikanischen Luftwaffe in Ramstein am 31. August 1981 und wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft. Ende Juni hatte das ZDF die Ergebnisse eigener Recherchen veröffentlicht, wonach Beers Urlaubsdaten an seiner Arbeitsstelle mit den Terminen diverser Anschläge im Westen übereinstimmten. Vor allem die Springer-Presse hatte daraufhin die These von der aktiven Beteiligung und Unterstützung der RAF durch die DDR -Staatssicherheit als erwiesen angesehen. 'Bild‘ titelte: „Terroristen: Bei Urlaub Mord“.

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