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Ministerium: Ansprüche auf enteigneten Besitz erneut anmelden

Bonn (dpa) - Ansprüche auf in der DDR nach dem 6.Oktober 1949 enteigneten Besitz müssen jetzt angemeldet werden. Das Bundesjustizministerium wies gestern darauf hin, daß die formlosen Schreiben bis spätestens 31.Januar 1991 bei den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen am letzten Wohnsitz der Antragsteller in der DDR eingehen müssen. Ansprüche, die vor dem 15.Juli angemeldet wurden, werden als unzulässig behandelt und daher nicht bearbeitet. Sie sollten deshalb erneut eingereicht werden.

Die von Ost-Berlin in Kraft gesetzte „Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche“ bestimmt nach Angaben des Bonner Justizministeriums unter anderem auch, daß künftig der Verkauf von Grundstücken mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen gestoppt wird. Verkäufe von Grundstücken nach dem 18.Oktober 1989 können überprüft werden. Außer Grundstücken sollen auch Unternehmen und deren Vermögen sowie Kontoguthaben zurückerstattet werden.

Anspruchsberechtigt sind vor allem Menschen, die nach dem 6.Oktober 1949 die DDR ohne Genehmigung verließen oder nach einer Besuchsreise nicht zurückkehrten. Aber auch, wer aufgrund unlauterer Machenschaften wie Machtmißbrauch, Korruption, Nötigung oder Täuschung um seinen Besitz gebracht wurde, soll sich jetzt melden. Wer wegen Überschuldung enteignet wurde, hat unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls neue Chancen.

Ausgeschlossen sind von der Verordnung Enteignungen unter sowjetischer Besatzungshoheit zwischen dem 8.Mai 1945 und dem 7.Oktober 1949. Auch Vermögensverluste wegen rechtsstaatswidriger Verurteilungen sollen gesondert geregelt werden.

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