: „Konsum“ muß Pfand zurückzahlen
Berlin (ap) - Das Prellen von Verbrauchern gehört nicht zur Marktwirtschaft. Das entschied am Freitag das Stadtbezirksgericht Lichtenberg nach einer Meldung der 'Berliner Zeitung‘. Das Gericht verurteilte die Handelskette Konsum, Pfandflaschen, die sie früher verkaufte, auch wieder zurückzunehmen. Zusätzlich muß sie den Kunden auch das Pfand zurückzahlen, das sie vor der Währungsunion verlangte.
Damit bekam eine Ostberlinerin recht, die die Handelskette verklagt hatte, weil sich das Verkaufspersonal strikt weigerte, einstmals dort erworbene Pfandflaschen zurückzunehmen. Unter Hausfrauen und Verbrauchern in der DDR herrscht seit der Währungsunion Empörung über das Verhalten der Handelsketten. Sie haben fast nur noch Westwaren im Regal und bieten kaum Pfandflaschen wie früher an. Bei vielen DDR-Bürgern stapelten sich aber noch die Pfandflaschen aus der Zeit vor der Währungsunion. Immer wieder müßten die Kunden erleben, wie sie mit Körben voller Leergut abgewiesen würden. Forderten Kunden gar das Pfand, das sie früher gezahlt hätten, ernteten sie nur Kopfschütteln.
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