AL und ÖTV wollen Zivilisten bei Alliierten absichern

■ Forderung für Zivilbeschäftigte bei Alliierten / 11.000 „hängen in der Luft“

Berlin. Der Senat und die Alliierten sollen sich umgehend um die Absicherung der Zivilbeschäftigten bei den ausländischen Streitkräften und Behörden bemühen. Das forderten gestern die Fraktion der Alternativen Liste (AL) und Vertreter der Gewerkschaft ÖTV mit Blick auf die bevorstehende Reduzierung der Truppen in Berlin.

Die etwa 11.000 Zivilbeschäftigten „hängen völlig in der Luft“, sagte der AL-Sprecher für Arbeit und Betriebe, Benedikt Hopmann, vor Journalisten. Bei dem Tempo der deutschen Einigung und der baldigen Klärung sicherheitspolitischer Fragen bestehe die Möglichkeit „eines schlagartigen Lösungszwangs“. Deshalb müsse der aus dem Jahre 1974 stammende Tarifvertrag „aktualisiert“ werden, forderte Fred Grenkowitz von der ÖTV.

Der Senat solle sich bei der Bundesregierung einsetzen, daß die vom Bund gezahlten berlinbezogenen Personalmittel aus dem Besatzungslastenhaushalt nicht gestrichen werden. Sie müßten dem Westberliner Haushalt weiter zufließen, um Qualifizierungs- und Weiterbildungsprogramme zu finanzieren. Die Zivilangestellten erhalten ihr Geld vom Amt für Besatzungslasten, das zu den Alliierten weisungsabhängig ist, aber politisch dem Finanzsenator untersteht.

AL und ÖTV betonten, es sei zur Zeit rechtlich nicht eindeutig geklärt, wie die Zivilbeschäftigten nach dem Abzug von alliierten Truppen finanziell abgesichert werden sollen. Zwar sieht der alte Tarifvertrag Übergangsregelungen vor. Er soll jedoch angevblich nur für rund 6.500 der insgesamt 11.078 Beschäftigten gelten. Ausgenommen seien unter anderem mitarbeitende Familienangehörige der Alliierten. Der Senat hatte sich außerdem nur bereit erklärt, sich um die „bevorzugte Einstellung entlasse ner deutscher Arbeitnehmer“ zu be mühen.

Fraglich ist zur Zeit, ob die Zivilbeschäftigten, die unter den Tarifvertrag fallen, in jedem Fall Anspruch auf Leistungen haben. Es sei zu befürchten, das dies je nach Auslegung beispielsweise dann nicht der Fall sei, wenn die oberste alliierte Dienstbehörde die Personaleinschränkungen allein als politische Reaktion auf den deutsch-deutschen Einigungsprozeß bezeichne und sie nicht mit „militärischen Gründen“ begründe, meinte Grenkowitz.

dpa