■ KNÄSTE
: Entlassen,entlassen, entlassen

West-Berlin. Die Knast-AG der AL unterstützt die Forderung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. nach einer Amnestie im vereinten Deutschland: 1. Alle verhängten Freiheitsstrafen werden nach Verbüßung der Hälfte der Strafe erlassen; 2. zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Gefangene werden nach Verbüßung von zehn Jahren entlassen; 3. in Sicherungsverwahrung, in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Erziehungsanstalt Untergebrachte werden zum nächstmöglichen Prüfungstermin entlassen, es sei denn, es bestünde konkrete Rückfallgefahr; 4. alle Jugendstrafen werden zur Bewährung ausgesetzt, Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel werden erlassen; 5. Aids-Kranke und sonst schwerkranke Gefangene werden entlassen.