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Bundesanwaltschaft klagt Kurden wegen Mordes an

Karlsruhe (ap) — Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat den Kurden Adil K. wegen gemeinschaftlichen Mordes und der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ vor dem Oberlandesgericht Celle angeklagt. Dem Mitglied der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) wirft die oberste Anklagebehörde vor, im Frühjahr 1987 an der Ermordung seines Parteigenossen Abdullah Hosgören beteiligt gewesen zu sein, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Dem Angeklagten wird außerdem Urkundenfälschung vorgeworfen. Der ermordete Hosgören war laut den Ermittlungen bei seinen Parteifreunden in den Verdacht geraten, Agent einer anderen Organisation zu sein. Ende Mai 1987 wurde er unter einem Vorwand nach Köln bestellt und kurz darauf getötet. Die Leiche wurde am 24. Februar 1990 in der Nähe von Gummersbach zerstückelt und in Plastiksäcken verpackt aufgefunden.

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