Morsleben ist kein Ersatz für Schacht Konrad

■ betr.: "Morsleben sofort stillegen" und Leserbrief von Wolfgang Ehmke, taz vom 23.10.90

betr.: „Morsleben sofort stillegen“ und Leserbrief von Wolfgang Ehmke, taz vom 23.10.90

In Anti-AKW-Bewegungskreisen wird das Endlager Morsleben gehandelt als der von der Atomindustrie erwünschte Ersatz für Schacht Konrad. Zitate aus den oben genannten Texten: „Es sei offensichtlich, daß Morsleben als willkommener Ersatz für die hierzulande bisher nicht vorhandenen Entsorgungsstätten dienen solle“, „...Morsleben auch von uns als neues Schlupfloch der Atomindustrie apostrophiert ... als möglicher Ersatz zum Schacht Konrad“.

Wir beurteilen die Beziehungen Morsleben-Schacht Konrad anders. Zuvor: Widerstand gegen das existierende Endlager Morsleben zu entwickeln, sehen auch wir als notwendig an. Jedoch: Morsleben ist kein Ersatz für Schacht Konrad:

1) Die Konditionierungstechnik für schwach- und mittelradioaktiven Müll ist in der BRD seit Jahren auf die Planung der technischen Einrichtungen im Endlager Schacht Konrad zugeschnitten. Sie ist mit den vorhandenen Anlagen in Morsleben nicht kompatibel. Die Veränderung der Einlagerungstechnik in Morsleben könnte nicht auf der Grundlage der vorhandenen Genehmigung durchgeführt werden.

2) Die geologischen Bedingungen am Salzstock Bartensleben sind erbärmlich schlecht: geringes Volumen des Salzkörpers, große Mengen von unerwünschtem Kalisalz Staßfurt und Anhydrit, natürliche und künstliche Wasserzutritte. Das veranlaßt anscheinend auch Töpfer, hörbar zu zögern: HAZ, 23.10.1990 „Bei der aktuellen Auseinandersetzung mit Niedersachsen spiele Morsleben keine Rolle“.

Im Gegensatz dazu läßt Töpfer seine Überzeugung, daß Konrad gut geeignet ist, durch ein RSK-Gutachten untermauern, obgleich darin wichtige Tatsachen und Prinzipien der Endlagerungsproblematik nicht berücksichtigt sind.

Interessant ist das zeitliche Nebeneinanderherlaufen der Auseinandersetzung um das Schacht-Konrad- Genehmigungsverfahren mit dem Morsleben-Gerede. Unserer Ansicht nach ist der politische Zweck desselben, die Aufmerksamkeit von der bevorstehenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Konrad-Verfahren abzulenken. Wir fühlen uns lebhaft erinnert an das Genehmigungsverfahren für den HTR-Modul, bei dem mit anderen Mitteln derselbe Zweck erreicht werden sollte.

Töpfer hat am 18.10.1990 eine Quasi-Zustimmung der niedersächsischen Landesregierung zur Fortführung des Konrad-Verfahrens auf den Tisch gelegt. Und alles schweigt!

Deshalb möchten wir davor warnen, sich auf das Spielchen mit dem „Zauberwort Morsleben“ (HAZ, 12.7.1990) einzulassen. AG gegen HTR der Bürgerinitiativen