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CDU: WDR ist „Medienkrake“

■ Bundesverfassungsgericht verhandelt über CDU-Klagen gegen Rundfunkrecht in NRW

Karlsruhe (dpa/ap) — Am Dienstag verhandelte der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über zwei Klagen der CDU gegen das WDR- Gesetz von 1985 und gegen das nordrhein-westfälische Rundfunkgesetz von 1987. Beide Gesetze verstoßen nach Auffassung der Kläger gegen die grundgesetzlich geschützte Rundfunkfreiheit.

Der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Manfred Langner, erklärte zur Begründung der Klage vor dem Karlsruher Gericht, aufgrund verfassungswidriger gesetzgeberischer Privilegien habe sich der WDR in den vergangenen Jahren zu einer „Medienkrake“ entwickelt. Demgegenüber verkümmere der private Rundfunk an Rhein und Ruhr. Vor allem die Organisation des lokalen Privatfunks durch das in der Bundesrepublik bisher einzigartige „Zwei-Säulen-Modell“ beeinträchtigt nach Ansicht der Union die Rundfunkfreiheit. Danach ist eine Trennung von publizistischem und ökonomischem Bereich in den Privatsendern vorgeschrieben. Damit aber hätten, so die CDU, die Geldgeber keinen Einfluß auf das Programm und damit auch nicht auf den für die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit entscheidenden Faktor. Gerügt werden auch die gesetzlich eingeräumten Mitwirkungsmöglichkeiten des WDR im privaten Bereich.

Diese Kritik wurde vom Chef der NRW-Staatskanzlei, Wolfgang Clement, zurückgewiesen. Der private Rundfunk werde durch die gesetzlichen Regelungen keineswegs behindert, wie sich bereits mit Zahlen belegen lasse: Zur Zeit seien 21 Lokalsender zugelasssen, 15 bereits auf Sendung. Insgesamt rund 40 würden sich auf Dauer etablieren.

Der WDR wies inzwischen die Äußerungen des CDU-Justiziars als „polemisch und von durchsichtig sachfremden Erwägungen geleitet“ zurück. Langner kenne offensichtlich nicht die Mediensituation in NRW. Der WDR sei gerade in diesem Bundesland dem schärfsten Wettbewerb mit privaten Rundfunkanbietern ausgesetzt. RTL plus und SAT 1 hätten dort die größte terrestrische Verbreitung.

Das Verfassungsgericht wird seine Entscheidung über die CDU- Klage voraussichtlich erst in drei Monaten verkünden.

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