: War Schreyers Staatssekretär schuld am HMI-Stopp?
■ Rechtsgutachter Wahl: Negativbescheid für HMI-Reaktor ist deshalb rechtswidrig, weil Schreyers Staatssekretär Klaus Groth an dem Verfahren beteiligt war/ Groth und seine Frau hatten Einwendungen und Klage gegen den Forschungsrreaktor erhoben
Berlin. Der Negativbescheid, den Ex-Umweltsenatorin Michaele Schreyer (AL-nah) dem Forschungsreaktor des Hahn-Meitner- Instituts (HMI) erteilte, war allein deshalb rechtswidrig, weil ihr Staatssekretär Klaus Groth an dem Genehmigungsverfahren beteiligt war. Zu diesem Urteil kommt der Freiburger Verfassungsrechtler Rainer Wahl in einem Gutachten für die Senatskanzlei. Die »Einwirkung« von Groth auf das Genehmigungsverfahren führe »in jedem Fall zur Rechtswidrigkeit der Versagungsentscheidung«, schreibt der Professor in dem der taz vorliegenden, 139seitigen Gutachten. Groth trat dem entgegen (siehe Interview).
Hintergrund des Streits: Der am Dienstag in den einstweiligen Ruhestand versetzte Staatssekretär und ehemalige Verwaltungsrichter gilt in Sachen HMI-Reaktor als befangen. Als Anwohner des Wannseer Instituts habe Groth auf einem Erörterungstermin im Oktober 1983 »zahlreiche« Einwendungen gegen den Umbau des Forschungsreaktors vorgetragen, schreibt Wahl. Groths Frau habe dann 1985 Klage gegen den Forschungsmeiler erhoben.
Wahl weist darauf hin, daß Schreyer wegen dieser Vorgeschichte verpflichtet war, ihren Staatssekretär von den HMI-Vorgängen auszuschließen, um ein unparteiisches Verfahren zu garantieren. Groth sei es nur erlaubt gewesen, sich über den Verfahrensstand informieren zu lassen und seinerseits andere zu informieren.
Trotzdem, so bemängelt der Gutachter, sei ein das HMI betreffendes Konzept zwischen dem zuständigen Sachbearbeiter und dem Staatssekretär »abgesprochen« worden; so sei es vom Sachbearbeiter notiert worden. Groth habe darüber hinaus im August 1990 persönlich entschieden, dem HMI »keine weitere Akteneinsicht« zu gewähren. Diese Angabe finde sich in einem Vermerk des zuständigen Referatsleiters Konrad Rauter (FDP) vom 9.8.90.
Groth weist diese Vorwürfe zurück. In der AL wird jedoch befürchtet, die SPD werde noch vor der Wahl am 2. Dezember eine »Schlammschlacht« gegen den Ex-Staatssekretär eröffnen und den Hinweis auf Groths Beteiligung benutzen, um den Negativbescheid für den Reaktor wieder zurückzuziehen. Weil der Schreyer-Bescheid juristisch »wasserdicht« sei, könne die SPD nur mit Groths Befangenheit argumentieren, heißt es. Wahl hatte — wie berichtet — Schreyer neben Verfahrensfehlern auch vorgeworfen, ihren Ermessensspielraum »überschritten« zu haben. Die juristischen Berater der Ex-Umweltsenatorin bezeichnen diese Vorwürfe allerdings als nicht stichhaltig. Der Freiburger Professor sei im Atomrecht nicht kompetent genug; seine Kritik sei zwar wissenschaftlich interessant, halte aber den Standards, die eine Behörde anlegen müsse, nicht stand. hmt
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