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Werbespot der Spartakisten

Berlin (dpa) — Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts muß der Berliner Rundfunk einen Wahlwerbespot der „Spartakist- Arbeiterpartei Deutschlands“ in vollem Umfang ausstrahlen. Der vom Sender beanstandete Satz „Gorbatschow und die PDS haben die DDR an die Bourgeoisie von Auschwitz verschenkt“ war bei der Erstausstrahlung mit einem Piepton überlagert worden. Der Berliner Rundfunk hatte in dem Slogan eine Verletzung von Strafgesetzen gesehen. Rundfunkanstalten seien zu einer Zurückweisung von Werbesendungen wegen der herausragenden Bedeutung der Chancengleichheit der Parteien nur bei schwerwiegenden Verstößen wie Verleumdung oder übler Nachrede berechtigt, begründeten die Verwaltungsrichter. Insbesondere im Wahlkampf seien scharfe und polemische Meinungsäußerungen in Bezug auf den politischen Gegner grundsätzlich zulässig. Tatsachenbehauptungen lägen nicht vor.

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