: Ausstellungshonorare her!
■ IG Medien fordert für die KünstlerInnen:Beteiligung am Sehgeschäft
Alle, die an Kunstausstellungen mitwirken — die Spediteure, die Versicherungen, die Reinigungskräfte, das Wachpersonal, die wissenschaftlichen Mitarbeiter - verdienen ihr Geld. Nicht bezahlt werden die Künstler. Podiumsdiskussion in der Kunsthalle: Mit der Forderung nach „Ausstellungshonoraren“ trat die vor zwei Monaten gegründete Fachgruppe Bildende Kunst Bremen in der IG Medien am Mittwoch an die Öffentlichkeit. Seit vielen Jahren gibt es innerhalb der Künstlerorganisationen den Versuch klarzumachen, daß das Betrachten von Kunst eine Form der Nutzung ist, die ihren Preis haben muß — vergleichbar mit Schrift oder Musik, deren Produzenten mittlerweile von der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort bzw. der GEMA zu ihrem Recht verholfen wird. Klaus Geldmacher (IG Medien-Bundesvorstand), stellte die Pläne den ca. 80 erschienenen KünstlerInnen, GaleristInnen und AusstellungsmacherInnen vor. Im wesentlichen sind es Museen und Kunstvereine, die das Ansinnen der Künstlergewerkschaft betrifft. Jeder KünstlerIn stehen demnach pro Ausstellung 5000 DM Honorar zu, bei Gruppenausstellungen wird aufgeteilt. Minimum: 100 DM. Die auf die eh subventionierten Institute zukommenden Mehrkosten sollen von der öffentlichen Hand übernommen werden. Senatsvertreter H.-J. Manske war gar nicht so pessimistisch, was die Realisierbarkeit betrifft, stellte allerdings eine längere Übergangszeit in Aussicht. Insbesondere die Übernahme der Honorare ins Urheberrecht benötige langen Atem.
National und international gibt es eine ganze Reihe Beispiele, wo und wie Ausstellungshonorare funktionieren können: Der Deutsche Künstlerbund zahlt Honorare; lokal (Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg) gab es Versuche; in den Niederlanden, Großbritannien und den skandinavischen Ländern existieren verschiedene Programme. Mit vielen Einzelinitiativen und ausdauernder Bewußtseinsarbeit erhofft sich die IG Medien, daß sich mit der Zeit „Selbstverständliches“ durchsetzt: daß die Künstler am Sehgeschäft, das mit ihnen gemacht wird, teilhaben. Die bei der Diskussion anwesenden GaleristInnen hatten keinen Anlaß, die Stimme zu erheben. Sie werden nicht belangt, da sie die Künstler am Verkauf der Bilder beteiligen. Bus
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