: Der neue Unionsvertrag
■ Entwurf zum Unionsvertrag der UdSSR in Stichworten
Seit Montag wird in Moskau vom Kongreß der Volksdeputierten über den Entwurf für einen Unionsvertrag debattiert. Hier die wichtigsten Bestimmungen:
Jede Unionsrepublik der UdSSR ist ein souveräner Staat mit vollen Befugnissen auf ihrem Territorium.
Jeder Bürger einer Unionsrepublik ist zugleich Bürger der UdSSR.
Die UdSSR ist ein souveräner Bundesstaat auf der Grundlage des freiwilligen Zusammenschlusses ihrer Gliedstaaten und übt die Staatsmacht in dem ihr von den Gliedstaaten zugewiesenen Rahmen aus.
Die Union ist zuständig für Schutz und Verteidigung ihrer Souveränität und territorialen Integrität sowie der Staatssicherheit.
Sie ist ferner zuständig für die Gestaltung der Außenpolitik der UdSSR, für Verhandlungen über die Union betreffende internationale Verträge, für die Außenwirtschaftsbeziehungen der UdSSR sowie die Koordinierung des Außenhandels der Unionsrepubliken einschließlich der Zollbestimmungen.
Gemeinsam mit den Republiken legt die Union die Strategie der wirtschaftlichen Entwicklung fest, schafft die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Markt, betreibt eine einheitliche Steuer- und Geldpolitik auf der Grundlage einer einzigen Währung und bestimmt über das Budget der UdSSR.
Gemeinsam mit den Republiken ist die Union zuständig für Kraftwerke, Treibstoff, Verkehr, Rüstungsindustrie, Raumforschung, Fernmeldewesen, Umweltschutz und Nutzung der Bodenschätze einschließlich Gold und Diamanten.
Die Republiken sind Eigentümer des Bodens und der natürlichen Ressourcen auf ihrem Territorium sowie anderen staatlichen Besitztums mit Ausnahme dessen, was zur Ausübung der Vollmachten der Union notwendig ist.
Die Republiken entscheiden über ihr Budget und über die von ihnen erhobenen Steuern. Von der Union erhobene Steuern werden von dieser entweder direkt verwendet oder den Republiken zugewiesen.
Die Gesetze einer jeden Republik haben auf ihrem Territorium Priorität, soweit damit nicht die Autoriät der Union beeinträchtigt wird. Unionsgesetze sind obligatorisch für alle. Streitfälle werden in Kommissionen oder vom Verfassungsgericht entschieden. ap
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