piwik no script img

Honecker: Bestrafung unmöglich?

Augsburg (afp) — Eine Bestrafung der in der ehemaligen DDR begangenen Delikte ist nach Auffassung des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, „nicht mehr in jedem Fall möglich“. Dazu zählten Vorfälle, „bei denen die Tatbeteiligung nicht mehr eindeutig nachgewiesen werden kann“ oder der Schuldige nicht mehr haftfähig sei, sagte Benda. Das gelte auch für den Fall des ehemaligen DDR-Staats- und Parteichefs Erich Honecker.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen