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Hans-Wendt: Alle haben gewonnen

■ Untersuchungsausschuß und Stiftung freuen sich gemeinsam über Urteil

Die Räume der Hans-Wendt-Stiftung dürfen durchsucht und Akten beschlagnahmt werden. Welche der Unterlagen dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß zur Verfügung stehen, wird allerdings erst nach Durchsicht der Akten durch das Amtsgericht feststehen.

So urteilte jetzt das Amtsgerichts Bremen, das über eine Klage des Untersuchungsausschusses auf Herausgabe der Akten zu entscheiden hatte.

Der Ausschußvorsitzende Reinhard Metz äußerte sich zufrieden über das Urteil, da nun feststehe, daß die Hans-Wendt- Stiftung dem Ausschuß die Akten nicht grundsätzlich verweigern dürfe. Zu welchem Zeitpunkt der Ausschuß seine Arbeit aufnehmen kann, wußte Metz allerdings noch nicht.

Auch die Hans-Wendt-Stiftung ist mit dem Urteil zufrieden. „Es entspricht weitgehend unseren Vorstellungen“ meinte der Stiftungsvorsitzende Hans-Christoph Hoppensack. Das Begehren des Ausschusses auf Herausgabe aller Unterlagen sei abgelehnt worden, und zudem müsse der Untersuchungsausschuß den Datenschutz klären. Sonst sehe der Gerichtsbeschluß vor, daß der Ausschuß keinerlei Akteneinsicht erhalte.

hbk

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