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Geld her, Apotheker!

■ Differenzbetrag bei Medikamenten zurückverlangen

Bonn (ap) — Bundesgesundheitsministerin Gerda Hasselfeldt hat die BürgerInnen in den neuen Bundesländern aufgefordert, beim Kauf von Medikamenten geleistete Zuzahlungen wieder zurückzuverlangen. Manche Apotheken hätten von den Versicherten in der Zeit der Lieferbeschränkungen der Pharmaindustrie verlangt, die Höhe der Differenz zwischen dem westdeutschen Abgabepreis und dem Abschlagpreis aus eigener Tasche zu leisten, erklärte die Ministerin gestern im Bundestag. „Für diese Zahlungen gibt es keine gesetzlichen Grundlagen.“ Wie die CSU-Politikerin bei der ersten Lesung eines Gesetzes gegen Defizite der ostdeutschen Krankenversicherung mitteilte, hat die Regierung die Apothekerschaft über die Rechtslage informiert. „Soweit die Versicherten solche Zuzahlungen geleistet haben, können sie diese gegen Vorlage der Quittung von den Apotheken zurückverlangen.“

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