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Kartellamt genehmigt Briten Kauf von Waffenfirma

Berlin (dpa) — Das Bundeskartellamt in Berlin hat den Erwerb einer geplanten Mehrheitsbeteiligung an dem Handfeuerwaffen- und Werkzeugmaschinenhersteller Heckler & Koch GmbH, Oberndorf/Neckar, durch den britischen Rüstungskonzern Royal Ordonance plc, London, nicht untersagt. Da das britische Unternehmen bisher keine Handfeuerwaffen nach Deutschland verkauft habe, ergebe sich auch keine Addition von Marktanteilen, wurde auf Anfrage mitgeteilt. Weiter hieß es aus dem Amt, daß das Bundesverteidigungsministerium ebenfalls keine wettbewerblichen Bedenken geäußert habe. Der britische Rüstungskonzern hatte mit Heckler & Koch Mitte Januar einen „bedingten“ Übernahmevertrag unterzeichnet. Danach wird das bisher in Familienbesitz befindliche Oberndorfer Unternehmen eine hundertprozentige Tochter des britischen Rüstungskonzerns. Ein endgültiger Übernahmevertrag wird für Ende Februar erwartet, sobald die Aufsichtsratsgremien des britischen Konzerns zugestimmt haben.

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