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Keine Entscheidung über Senatorengeld

■ Ost-Senatoren erhalten weiterhin vorübergehend Westgehälter/ Berliner Senat will Absprache mit den anderen östlichen Bundesländern treffen

Schöneberg. Die Höhe der Amtsbezüge der drei in Ost-Berlin wohnenden Mitglieder des Berliner Senats ist weiter offen. Der Senat habe zwar den Wunsch der drei Ostpolitiker, gemäß dem Einigungsvertrag finanziell nicht bessergestellt zu sein als andere Bewohner im Ostteil Berlins, erörtert, sagte der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) gestern im Rathaus Schöneberg.

Eine Entscheidung über einen solchen Schritt, dem eine Änderung des geltenden Senatorengesetzes vorausgehen müsse, sei jedoch weiterhin vertagt worden. Bis zu einem entsprechenden Beschluß erhalten die drei Senatsmitglieder Christine Bergmann (Arbeit und Frauen, SPD), Peter Luthel (Gesundheit, CDU) und Thomas Krüger (Jugend und Familie, SPD) die gleiche Besoldung wie ihre zwölf Westberliner Kollegen.

Wie berichtet, kollidiert in Berlin das Senatorengesetz mit den Regelungen für den öffentlichen Dienst, wie sie im Einigungsvertrag festgelegt wurden. Nach dem Senatorengesetz verdient ein Berliner Senator 15.000 Mark pro Monat, nach dem Einigungsvertrag gelten für Ost-Berlin jedoch die gleichen Tarifbedingungen wie für die anderen östlichen Bundesländer. Die Bediensteten im öffentlichen Dienst werden nach dem Wohnortprinzip bezahlt, das heißt, wer im Ostteil wohnt, aber im Westteil arbeitet, erhält in der Regel nur rund vierzig Prozent der Bezüge eines Westkollegen. Für die SenatorInnen geht es um viel Geld: Zur Disposition steht, ob sie 15.000 DM oder nur etwa 6.000 DM im Monat verdienen. Die Bürgermeisterin von Berlin, die aus dem Osten kommende Senatorin für Frauen und Arbeit, Christine Bergmann, betonte gegenüber der taz, sie wolle gegenüber anderen Arbeitnehmern aus dem Ostteil der Stadt nicht bevorzugt werden. Zwar leiste sie die gleiche Arbeit wie die westlichen KollegInnen, sie wolle aber nicht den ohnehin bestehenden Unmuot auf östlicher Seite noch schüren.

Diepgen machte die Entscheidung über unterschiedliche Gehälter abhängig von dem für Mitte des Monats in Dresden vorgesehenen Gespräch mit den Ministerpräsidenten der neuen deutschen Bundesländer. Dabei solle die Frage eines Stufenplanes für den gesamten öffentlichen Dienst erörtert werden. Auch die gerade begonnenen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst müßten berücksichtigt werden. Es solle mit der Entscheidung »kein falsches Signal« gesetzt werden, sagte Diepgen.

Der Regierende Bürgermeister betonte, daß die großen Unterschiede, die es bei den Bediensteten des Landes Berlin zwischen West und Ost gebe, auf längere Frist »nicht ertragbar« seien. Sie hätten sowohl auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltung als auch für die Menschen selbst negative Auswirkungen.

Die Mitglieder des Senats von Berlin werden nach dem Senatorengesetz nach der Besoldungsgruppe B 11 besoldet. Das Gesetz gilt für ganz Berlin, so daß die drei Senatoren aus dem Ostteil der Stadt rein rechtlich die gleichen Bezüge erhalten müssen wie die Westsenatoren. Der deutsch- deutsche Einigungsvertrag sieht jedoch Abschläge bei den im Westen arbeitenden und im Osten wohnenden öffentlich Bediensteten vor. dpa/taz

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