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Abbruch in Ost-Berlin

■ Ratschläge für Frauen, die der Zwangsberatung entgehen wollen

Erkundigen, ob ein Bett frei ist, und sich dann vom behandelnden Arzt ins Krankenhaus einweisen lassen. Ambulanter Abbruch ist in den FNL nicht erlaubt. In einigen Kliniken, z.B. im Oskar-Ziethen-Krankenhaus, ist jedoch nur ein eintägiger Aufenthalt nötig.

Für Westberlinerinnen gilt: Zustimmung der Krankenkasse einholen. (Die Barmer Ersatzkasse bezahlt den Abbruch auch im Osten. AOK, Technikerkasse und DAK wollen auf einen Präzedenzfall warten.)

Im Krankenhaus: Abbruch bis zur 12. Woche nach Fristenlösung. Der Arzt ist verpflichtet, über Komplikationsmöglichkeiten und Risiken beim Abbruch aufzuklären. Außerdem muß er über die künftige Anwendung von Verhütungsmitteln beraten.

Ein Schwangerschaftsabbruch darf nicht durchgeführt werden, wenn seit der letzten Unterbrechung weniger als sechs Monate vergangen sind. Ausnahmen müssen von einer Fachärztekommission (s.u.) genehmigt werden. Auch das ist gesetzlich vorgeschrieben. Ist Frau schon über der 12. Woche, muß eine Kommission über den Abbruch entscheiden. Die Frau muß einen Antrag stellen und dann vor der Kommission, die aus drei Ärzten besteht, ihre Gründe für einen Abbruch vortragen. In der Regel werden nur medizinische Gründe bei einem Abbruch nach der 12. Woche akzeptiert.

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