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Keine Abschiebungen in die Golf-Region

■ Auch türkische Bremer dürfen nicht für den Militärdienst ausgeliefert werden

BremerInnen aus den Ländern der Golfregion müssen zur Zeit auch dann nicht mit einer Abschiebung rechnen, wenn ihre Asylanträge abgelehnt und auch kein anderes Bleiberecht mehr vorliegt. „Wir stellen sicher, daß alle Abschiebeverfahren so großzügig terminiert werden, daß niemand in den Golf-Krieg hinein geschickt wird“, versicherte der Referent für Ausländerfragen beim Innensenator, Hans Pleister, gestern auf Anfrage der taz. Diese Regelung gilt auch für KurdInnen aus der Türkei, „nicht jedoch für Straftäter, insbesondere für Drogenhändler“, ergänzte Pleister.

Auch türkische Bremer, die im Falle eine Kriegsbeteiligung der Türkei als Reservisten mobilisiert werden könnten, müssen nicht mit einer Auslieferung rechnen, wenn sie sich dazu entschließen, dem Stellungsbefehl nicht zu folgen. Denn sowohl das Europäische Auslieferungsübereinkommen von 1957 als auch das Gesetz über internationale Rechtshilfe von 1982 schließen Auslieferungen im rein militärischen Interesse explizit aus.

In der Türkei gibt es kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Türken, die im Ausland leben, wird für den Fall, daß sie einer Einberufung zum Militär nicht folgen, mit der Aberkennung der Staatsbürgerschaft gedroht. „Dann würden die entsprechenden Personen jedoch unter das Staatenlosen-Abkommen fallen und damit ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Bremen behalten“, erläuterte Pleister. Mit einer Einberufung Bremer Türken wird jedoch schon deshalb nicht gerechnet, weil die meisten von ihnen sich mit rund 10.000 Mark von der Wehrdienstpflicht freigekauft haben. Ase

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