: Verfassungsschutz-Chef klagt gegen Senat
■ Walter Wilhelm möchte mehr Geld / Kröning half damals beim Antrag, doch vergeblich
Bremens oberster Staatsdiener vom Einsatzkommando Guck und Horch ist mit seinem Dienstherren unzufrieden. Und so begab sich gestern der Chef des Landesamtes für Verfassungschutzes aus der gewohnten Deckung direkt vor die Schranken des Verwaltungsgerichtes, um dort für eine gute Sache zu streiten. Zumindest aus seiner Sicht: Denn Walter Wilhelm will mehr Geld. Und weil Haushaltsausschuß und Senat seit 1982 kein Einsehen hatten, rief das Verwaltungsgericht Bremen gestern vormittag die Sache „Wilhelm gegen die Stadtgemeinde Bremen“ auf.
Die Geschichte, wie Wilhelm sie erzählt, in der Chronolgie: 1982 suchte Bremens damaliger Innensenator Fröhlich einen neuen Chaf für den Verfassungsschutz. Wilhelm, damals Stellvertreter, sollte beim Innensenator für die Polizei zuständig werden. Fröhlich reiste durch die deutschen Lande und versprach seinen Wunschkandidaten: Komm doch nach Bremen, da kriegste B3. Doch keiner mochte dem Angebot folgen. Also wurde „nach Gutsherrenart“ (Wilhelm) kurzerhand der Ausschreibungstext geändert. Gesucht wurde nicht mehr nach einer Person mit der Befähigung zum Richteramt und schon paßte der Text auf die Person. Wilhelm wurde neuer Amtsleiter, dotiert allerdings nur mit A 16.
Beim Blick durch bundesdeutsche Lande wurde Wilhelm spätestens 1987 klar, daß er in Bremen vergleichsweise unterbezahlt war. Kollege Lochte beispielsweise verdient in Hamburg in etwa 4.000 Mark mehr. Doch der lange Arm des Verfassungsschutzes reichte nicht weit genug. Sämtliche Anträge und Widersprüche wurden ziemlich knapp mit Nein beschieden. Irgendwann erweichte Wilhelm das Herz des damaligen Innensenators Kröning. Der hatte zwar 1988 zunächst handschriftlich wegen der schlechten Haushaltssituation notiert: „Es gibt keine Chance auf Anhebung“, doch später korrigierte er sich: „Das ist eine gute Sache“, soll er gesagt haben und Wilhelms Antrag gar eigenhändig korrigiert haben. Doch Wilhelm blitzte wieder ab.
Der Grund ist so formal wie einfach. Da eine Stelle nach B3 im Stellenplan nicht zur Verfügung stand, konnte eine Stelle nach B3 auch nicht besetzt werden. Doch zu seiner Entrüstung sah Wilhelm, daß in den Jahren überall neue Spitzenposten für Beamte mit Spitzendotierungen entstanden. Da waren zum Beispiel die Frauengleichstellerin Ursel Ker
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Walter WilhelmFoto: Forum
stein (A4), die Ausländerbeauftragte Dagmar Lill (A3) und nach dem Weggang des widerborstigen Datenschützers Alfred Büllesbachs wurde auch diese Position blitzeschnell von A16 nach B3 angehoben. Und so fühlte sich Wilhelm ungleich behandelt.
Doch das Verwaltungsgericht zeigte sich gestern zunächst uneinsichtig. „Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Beförderung“ wurde die allgemeine Rechtsmeinung zitiert. Es ginge schließlich um öffentliche Interessen und nicht um berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Auch daß Senator Fröhlich damals anderen Kandidaten forsch B3 versprochen hatte, imponierte dem Gericht zunächst nicht. Denn ein Senator hat da gar nichts zu versprechen, zuständig ist der Haushaltsausschuß. Da stach auch Wilhelms Trumpf („Hier hat die SPD die absolute Mehrheit, da weiß doch jeder wie das läuft“) zunächst nicht. Doch dann kam die Wende: Denn Fröhlich soll damals mit Rückendeckung des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses B3 versprochen haben.
Was tun?, fragte sich das Gericht und entschied: Vertagen und Fröhlich als Zeugen hören. Voraussichtlich Anfang März. hbk
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