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Wohnungsvergabe Ost

Einen Kooperationsvertrag hat der Bausenator kürzlich mit den elf städtischen Ostberliner Wohnungsbaugesellschaften geschlossen, so sein Referent Holzinger. Demnach werden nicht mehr sämtliche freiwerdende Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaften an Mieter vergeben, die einen Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeit haben, sondern nur noch 60 Prozent davon. 20 Prozent der freien Wohnungen gehen an Mieter, die einen WBS ohne Dringlichkeit haben. Weitere zehn Prozent der freien Wohnungen vergeben die Gesellschaften selbst nach ihrer Wahl und den Rest von zehn Prozent vergibt die Senatsbauverwaltung an soziale Härtefälle. Von den gut 300.000 Ostberliner Wohnungen, die den städtischen Gesellschaften gehören, werden jährlich nach Schätzungen um die fünf Prozent frei.

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