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Verfahren vereinfacht

Bonn (dpa) — Empfänger von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge brauchen Wohngeld ab April nicht mehr extra zu beantragen. Zugleich wird die Berechnung vereinfacht, wodurch sich im Einzelfall Änderungen der bisherigen Wohngeldhöhe ergeben können. Das beschloß das Bundeskabinett am Mittwoch in Bonn.

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