Bremer Mini-Heuern vor EG-Gericht

■ Sloman Neptun: Arbeitsgericht läßt zweites Schiffsregister in Den Haag prüfen

Der Europäische Gerichtshof muß demnächst darüber entscheiden, ob ausländische Seeleute im Rahmen des Zweitregisters in der deutschen Seeschiffahrt zu den billigeren Heuertarifen ihrer Heimatländer auf Schiffen unter deutscher Flagge eingestellt werden dürfen. Einen entsprechenden Beschluß hat das Arbeitsgericht Bremen gestern veröffentlicht. Hintergrund ist die Absicht der Bremer Reederei Sloman Neptun, sechs philippinische Seeleute auf einem ihrer Schiffe einzusetzen. Der Seebetriebsrat der Reederei hatte der Einstellung der Seeleute nicht zugestimmt.

In seinem Beschluß hat das Arbeitsgericht die Meinung vertreten, daß die Einstellung ausländischer Seeleute ohne ständigen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Bundesrepublik und ohne Anwendung deutscher Tarifverträge nicht mit dem EG-Vertrag zu vereinbaren sei. Ausländische Seeleute dürften nicht zu niedrigeren „Heimatheuern“ und schlechteren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Seeleute beschäftigt werden. Zudem sei durch die Einführung des internationalen Seeschiffahrtsregisters auch für deutsche Seeleute „von gravierenden Nachteilen auszugehen“. Das gegenwärtige Verfahren ist bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ausgesetzt.

Bereits im Februar vergangenen Jahres hatte das Arbeitsgericht Bremen in einem ähnlichen Verfahren gegen dieselbe Reederei entschieden. Damals hoben die Richter die Einstellung von acht philippinischen Seeleuten sowie die Umgruppierung eines Schiffsmechanikers zum Bootsmann als rechtswidrig auf. dpa

Aktenzeichen 2 BV 31/90