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Deutsch-polnischer Umweltrat geplant

Polnischer Umweltminister zu Besuch in Bonn/ Umweltminister Töpfer verspricht, Müllexporte nach Polen zu unterbinden/ Basler Müllkonvention soll endlich ratifiziert werden  ■ Aus Bonn Gerd Nowakowski

Ein neu eingerichteter deutsch-polnischer Umweltrat soll sich mit den bundesdeutschen Abfallexporten befassen und „alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten zu einer Unterbindung“ ausschöpfen. Umweltminister Töpfer (CDU) nannte den Abfallexport ein „bilaterales Problem ersten Ranges“, das „erheblichen Raum“ beim Besuch seines polnischen Amtskollegen Nowicki in Bonn eingenommen habe. Töpfer sicherte Nowicki seine „uneingeschränkte Unterstützung“ für dessen Forderung zu, die im polnischen Ostseehafen Szczecin lagernden 7.100Tonnen giftiger Filterstäube aus deutschen Stahlwerken zurückzuholen. Der „Abfall-Mafia“ müsse das Handwerk gelegt werden, auch unter Beteiligung von Interpol, betonte Töpfer. Er kündigte an, Bonn wolle nun endlich die internationale Basler Müllkonvention von 1989 ratifizieren. Bislang hatte die Bundesregierung immer betont, man warte auf eine gemeinsame EG-Regelung.

In Polen gilt seit Juli 1989 ein totales Importverbot von Müll. Dennoch sind seitdem über 70.000 Tonnen Giftmüll ins Land gelangt. Die in Szczecin festgehaltenen Filterstäube — verseucht mit den Schwermetallen Cadmium, Chrom, Blei, Kupfer, Nickel und Arsen — hatte die Duisburger Abfallfirma HTA zur „Weiterverarbeitung“ nach Polen verschifft (taz vom 2.3.91). Allein im ersten Halbjahr 1990 hatte HTA 25.000 Tonnen an ein schlesisches Unternehmen geliefert. Das Duisburger Unternehmen zahlt in Polen 80 Mark pro Tonne, hierzulande müßte sie das Fünffache aufwenden.

In der Bundesrepublik, wo kein Müllexportverbot existiert, liegt die Kompetenz bei den Bundesländern. Die Unternehmen bewegen sich in einer Grauzone, die es erlaubt, giftigen Abfall auch als „Wirtschaftsgut“ zur Weiterverarbeitung zu deklarieren und ins Ausland zu schaffen. Zwar hat die „Länderarbeitsgemeinschaft Abfall“ beschlossen, „grundsätzlich“ keine Giftmüllexporte in Entwicklungsländer zuzulassen. „Nicht-Eisen-Metalle“ wie die Filterstäube aber sind nach EG-Recht grundsätzlich kein Abfall — ein Export ist deswegen nur anmeldungspflichtig. Auch die 400 Fässer hochgiftiger Lösungsmittel sind nicht als Abfall, sondern als „Recyclinggut“ nach Polen gelangt. Entsprechend groß sind die Schwierigkeiten des Regierungspräsidenten in Düsseldorf, die Firma HTA auf Druck aus Bonn zur Rücknahme der Filterstäube zu verdonnern. Das Unternehmen weigert sich mit Hinweis auf rechtsgültige Verträge mit den polnischen Abnehmern. Töpfers „Erwartung“, die Firmen mögen das polnische Einfuhrverbot befolgen, hat deshalb nur Appellcharakter.

Töpfer und Nowicki beschlossen außerdem den Aufbau eines grenzüberschreitenden Nationalparks an der Odermündung, den Bau eines Fernheizkraftwerks in Gliwice und die Zusammenarbeit bei der ökologischen Sanierung der Oder.

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