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FDP wiedervereinigt: Arbeitsplätze gehen vor

Bonn (afp/taz) — Die Freien Demokraten haben ihren Streit um die Eigentumsregelung in den neuen Bundesländern beigelegt. Die Liberalen gingen mit einer einheitlichen Linie in die heutigen Koalitionsverhandlungen, teilte FDP-Chef Otto Graf Lambsdorff gestern mit. Nach seinen Worten billigte das FDP-Parteipräsidium einen gemeinsamen Kompromiß der bisherigen Kontrahenten, Justizminister Klaus Kinkel und Wirtschaftsminister Jürgen Möllemann. Darin wird an dem Grundsatz „Rückgabe des enteigneten Eigentums in der ehemaligen DDR vor Entschädigung“ festgehalten, bei gleichzeitiger „großzügigster Vorfahrtregelung“ für Investitionen.

Kinkel und Möllemann hoben als Prinzipien ihres Kompromisses hervor: Wahrung der Individualeigentumsinteressen soweit wie irgend möglich, aber Vorfahrt für Sozialbindung des Eigentums und das Allgemeininteresse bei notwendigen Investitionen. Die Verfügungsbeschränkungen des Vermögensgesetzes werden bis Ende 1992 ausgesetzt. Grundstücke und Unternehmen, an denen Eigentumsansprüche angemeldet sind, können trotzdem an Investoren veräußert werden, wenn dadurch der wirtschaftliche Aufbau gefördert wird.

Lambsdorff äußerte die Hoffnung, daß dieser Vorschlag Unterstützung bei der CDU/CSU findet, so daß die entsprechende Verbesserung des Treuhandgesetzes noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden könne.

Der Rückgabeanspruch an Grundstücken und Gebäuden, deren frühere Besitzer enteignet wurden, tritt zurück gegenüber Vorhaben, die für die Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen geeignet sind. Dies gilt vor allem für die Errichtung einer gewerblichen Betriebsstätte oder eines Dienstleistungsunternehmens, die Deckung eines erheblichen Wohnbedarfs der Bevölkerung oder die für derartige Vorhaben erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen. Nach dem gemeinsamen Vorschlag erhalten Alteigentümer, die im Interesse von Investitionen ihre Rückgabeansprüche verlieren, grundsätzlich als Entschädigung den Erlös.

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