: Gegendarstellung
■ Betr.: "Kompaktlager AKW Esensham rechtens", taz vom 7.3.91
Betr.: „Kompaktlager AKW Esensham rechtens“, taz vom 7.3.1991
In Ihrem Bericht vom 7. März 1991 über das atomrechtliche Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Kompaktlager im Kernkraftwerk Unterweser) zitieren Sie mich mit der angeblich wörtlichen Äußerung, ich sei vom Niedersächsischen Umweltministerium beauftragt, „dafür zu sorgen, daß das Kompaklager juristisch bestätigt wird“. Diese Darstellung ist falsch.
Richtig ist folgendes: Ihr Korrespondent bat mich in einer Verhandlungspause um einen Stellungnahme zum Thema „Ausstieg aus der Kernenergie“. Ich habe ihm geantwortet, daß ich mich zu diesem Thema nicht äußern könne, da mein Auftrag auf die Führung dieses Prozesses beschränkt sei und ich darüber hinaus nicht für die Niedersächsische Landesregierung sprechen könne. Weitergehende Äußerungen — insbesondere über die mit der Prozeßführung verfolgten Ziele — habe ich nicht abgegeben. Auch Ihre Darstellung, das Kompaktlager sei „durchgeboxt“ worden, hat keinen Bezug zum tatsächlichen Verhandlungsverlauf. Die Entscheidung, bei der es allein um die Rechtmäßigkeit der 1981 erteilten Genehmigung ging, mußte dem Gericht überlassen werden. Von mir ist für das Niedersächsische Umweltministerium nicht einmal ein Antrag zur Sache gestellt worden.“ Dr. Ernst Ludwig Nell,
Lüneburg
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