VS braucht keine Auskunft über Telefon-Lauschaktion zu geben

Das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) braucht dem Rechtsanwalt Phillip Heinisch und der ehemaligen Hauptbeschuldigten im Schmücker-Verfahren, Ilse Schwipper, keine Auskunft über die Überwachung von Heinischs Telefon zu geben. Das hat das Verwaltungsgericht jetzt entschieden, in dem es den Antrag einer einstweiligen Anordung von Heinisch und Schwipper zurückwies. Hintergrund ist, daß Schwippers Verteidiger Informationen erhalten hatte, wonach sein Telefon in der Zeit zwischen 1975 und 1980 abgehört und Abschriften bestimmter Telefonate der Staatsanwaltschaft im Verfahren zugänglich gemacht worden seien. Heinischs Antrag, den VS zur Erteilung von Auskünften zu verpflichten, wurde vom Verwaltungsgericht jetzt nach Angaben von Justizsprecherin Fölster mit der Begründung abgelehnt, deutsche Gerichte seien für die Klärung dieser Frage nicht zuständig. Die Erteilung von Auskünften hänge von der Zustimmung alliierter Dienststellen ab. Eine solche Zustimmung sei von den Alliierten jedoch schon 1989 und nochmals nach dem 3. Oktober 1990 endgültig verweigert worden. Ob Heinisch Rechtsmittel einlegt, wurde gestern nicht bekannt. Der Student Ulrich Schmücker war 1974 im Grunewald erschossen worden. Die Tathintergründe wurden nie geklärt. Im Verlaufe des Mordprozesses, der Anfang 1990 eingestellt worden war, wurde deutlich, daß der VS tief in den Fall verstrickt war. plu