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Asylbewerber totgeprügelt

■ Nach der Rückkehr nach Jugoslawien von der Polizei zu Tode mißhandelt/ Baden-Württembergs Innenminsiterium „bedauert“ den Todesfall und schiebt weiter ab/ Roma aus Kirchenasyl abgeschoben

Stuttgart (dpa/taz) — Ein von den baden-württembergischen Behörden abgeschobener Asylbewerber ist nach Angaben seines Anwaltes in seiner Heimat von serbischen Polizeibeamten totgeprügelt worden. Sein Anwalt bestätigte einen Bericht der 'Schwäbischen Zeitung‘ vom Dienstag, wonach dem 31jährigen Abi Rushi, einem jugoslawische Staatsbürger albanischer Herkunft, das Bleiberecht in Deutschland mit dem Hinweis verwehrt worden war, im drohe im heimatlichen Kosovo, einer von Serbien kontrollierten Provinz Jugoslawiens, keine Gefahr für Leib und Leben.

In einer Stellungnahme erklärte das Innenministerium in Stuttgart, es bedaure den Tod des Asylbewerbers und habe sich an das Bonner Auswärtige Amt mit der Bitte gewandt, den Fall zu prüfen. Im Dezember habe das Stuttgarter Verwaltungsgericht die Abschiebung von Abi Rushi und seiner Familie ausdrücklich bestätigt.

Nach Angaben des Anwalts beteiligte sich der 31jährige in seiner Heimat an Demonstrationen für ein selbständiges Kosovo und gegen die serbische Oberhoheit. Nachdem Freunde mißhandelt wurden, sei Rushi mit seiner Familie im April 1990 geflüchtet. Am 5. Februar 1991 sei die Familie nach Stuttgart geschafft und abgeschoben worden. Rushi sei dann in seiner Heimatstadt Kacanik von der Polizei abgeholt und drei Tage später schwerverletzt freigelassen worden. Sein Mandant sei am 9. Februar gestorben.

Am selben Tag als die Nachricht von Rushis Tod bekannt wurde, haben die baden-württembergischen Behörden einen Teil der Roma- Gruppe, die zum Jahreswechsel die Tübinger Stiftskirche für einige Wochen besetzt gehalten hatte, nach Jugoslawien abgeschoben worden. Das baden-württembergische Innenministerium bestätigte auf Anfrage die Abschiebung von 78 Personen aus dem Kreis der Besetzer. Eine Überprüfung der örtlichen Ausländerbehörden hatte nach Angaben eines Ministeriumssprechers keine Gründe ergeben, die der Abschiebung im Wege standen.

Die Roma, deren Aktion sich gegen ihre bevorstehende Abschiebung richtete, hatten die Tübinger Kirche erst verlassen, nachdem ihnen eine Überprüfung ihrer Fälle zugesagt wurde. Die Gesellschaft für bedrohte Völker hatte zuvor vergeblich gegen die abschiebung der Roma-Familien protestiert. Nach Erkenntnissen der Göttinger Menschenrechtsorganisation müssen die Abgeschobenen in Jugoslawien mit gewalttätigen Verhören und mehreren Monaten Haft rechnen. Ihr in der Bundesrepublik gestellter Asylantrag würden von den dortigen Behörden als strafbare Handlung eingestuft werden.

Angesichts der von Zerfallserscheinungen geprägten politischen Situation in Jugoslawien und drohenden Repressionen sei die Abschiebung ein „eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte“, erklärte die Gesellschaft für bedrohte Völker. Ve.

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