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Rechtsradikaler soll ausgewiesen werden

Hannover (taz) — Der niedersächsische FAP-Landesvorsitzende Karl Polacek, der gegenwärtig in Duderstadt wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht steht, soll nach Abschluß seines Prozesses in seine Heimat Österreich ausgewiesen werden. Gestützt auf einen Bericht der Bezirksregierung Braunschweig über den 56jährigen Neonazi kündigte der niedersächsische Innenminister Gerhard Glogowski gestern an, daß er unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens die Ausweisung des seit 26 Jahren in der BRD lebenden Östereichers anordnen werde. Der Bericht der Bezirksregierung komme zu dem Ergebnis, daß eine Ausweisung Polaceks aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu rechtfertigen sei, erklärte Glogowski. Gleichzeitig mit der Ausweisung solle die zuständige Ausländerbehörde auch die sofortige Abschiebung des FAP-Funktionärs anordnen, nur im Falle einer Verurteilung Polaceks zu einer Haftsrafe solle die Abschiebung erst nach der Strafvollstreckung erfolgen.

Der FAP-Landesvorsitzende Polacek unterhält in seinem Haus in Mackenrode bei Göttingen ein sogenanntes „Schulungszentrum“, das seit Jahren Ausgangspunkt von Neonazi-Angriffen vor allem in Göttingen ist. Vor allem von diesem Schlungszentrum gingen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, die eine Ausweisung Polaceks nach Paragraph 45 des Ausländergesetzes rechtfertigten, teilte das Innenministerium in Hannover gestern ergänzend mit. Der Österreicher habe in der Vergangenheit regelmäßig zur Gewalt aufgerufen. Erhebliches Gewicht hätten außerdem die im politischen Umfeld von Polacek begangenen Straftaten. üo

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