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Namen sind Schall und Rauch

Berlin (dpa/taz) — Ehepaare sollen künftig selbst entscheiden, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen oder jeweils den eigenen Geburtsnamen führen wollen, lautet der Vorschlag von Bundesjustizminister Kinkel zur wiederaufgelebten Diskussion um das Namensrecht. Gleichzeitig sollen die Eltern beim Familiennamen für ihre Kinder zwischen drei Möglichkeiten wählen können: dem Namen des Vaters, der Mutter oder einem Doppelnamen. Im Streitfall soll das Los den Familiennamen bestimmen. Kinkel zog damit am Samstag die Konsequenzen aus einem Urteil, das das Bundesverfassungsgericht jüngst fällte. Die obersten Richter hatten die Regelung, daß im Streitfall immer automatisch der Name des Mannes zum Familiennamen wird, für verfassungswidrig erklärt.

Kinkel geht mit seinen Vorüberlegungen für einen baldigen Gesetzesentwurf über das Bundesverfassungsgericht hinaus, indem er volle Namenswahlfreiheit ohne Zwang zu späterer Einigung vorschlägt. Außerdem solle auch bei bereits geschlossenen Ehen nach einer „großzügigen Regelung“ eine nachträgliche Namensänderung möglich sein, so der Bundesjustizminister.

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