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Entlassungen rückgängig machen

Frankfurt (afp) — Das IG-Metall- Vorstandsmitglied Horst Klaus hat die Berliner Treuhandanstalt aufgefordert, die ostdeutschen Betriebe unverzüglich anzuweisen, keine Kündigungen auszusprechen und bereits verfügte Entlassungen wieder zurückzunehmen. Angesichts der Verlängerung der in den neuen Bundesländern geltenden Kurzarbeitergeld-Regelungen bis zum Jahresende bestehe für die Betriebe nicht der geringste Anlaß, jetzt zum nächstmöglichen Termin zu kündigen, erklärte Klaus. Die Unternehmen koste das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses unter diesen Voraussetzungen keinen Pfennig mehr, betonte der Gewerkschafter. Für die betroffenen Arbeitnehmer sei es jedoch ein „ungeheurer Unterschied“, ob sie gekündigt oder bei bestehendem Arbeitsverhältnis in Kurzarbeit — auch in „Kurzarbeit Null“ — seien. Die Arbeitnehmer sollten aber die angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen besser zu nutzen.

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