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Wer ist ein Deutscher?

■ Über die Schwierigkeiten sowjetischer Juden, in Deutschland ihre Nationalität nachzuweisen

Berlin. Die meisten Juden aus der Sowjetunion, die in den siebziger Jahren über den einzig legalen — allerdings auch komplizierten — Umweg Israel nach Deutschland einwanderten, hatten ähnliche Nöte, den Behörden zu beweisen, daß sie Deutsche sind. Nach Auskunft des zuständigen Staatssekretärs Armin Tschoepe (SPD) liegen derzeit beim Sozialsenat noch etwa 20 unbearbeitete Anträge für einen Vertriebenenausweis.

In Frankfurt hat man auf Initiative des Stadtrates für multikulturelle Angelegenheiten, Daniel Cohn-Bendit, die Antragsbearbeitung für Juden aus Osteuropa erheblich beschleunigt und vereinfacht.

Nicht mehr nur die Papiere sind für ein erfolgreiches Verfahren ausschlaggebend, sondern das von einem Sachverständigengremium geprüfte subjektive Bekenntnis zum Deutschtum. Ein jiddisches Deutsch zum Beispiel kann ausreichen, um »anerkannt« zu werden.

In Berlin gibt es kein derartiges Gremium, obwohl es der Staatssekretär Tschoepe schon vor einem Jahr der taz gegenüber als »nachahmenswert« bezeichnete. Aber in Berlin hatten Dutzende von Emigranten Glück auf andere Weise. In Charlottenburg gab es einen Rechtsanwalt der den beweissuchenden Neueinwanderern für durchschnittlich 5.000 DM echte- falsche Papiere verschaffte. Die Sache flog Anfang der achtziger Jahre auf.

Der Rechtsanwalt, als CDU- Vertreter im Abgeordnetenhaus, mußte sein politisches Mandat abgeben. aku

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