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Falscher Ansatz

■ Der Irak lehnt Waffenstillstandsbedingungen der USA ab

Falscher Ansatz Der Irak lehnt Waffenstillstandsbedingungen der USA ab

Die Weigerung Iraks, als Teil einer Waffenstillstandsregelung seine ballistischen Raketen, chemischen und biologischen Waffen sowie die Produktionsstätten für Massenvernichtungsmittel zu zerstören oder zu entfernen, kann nicht überraschen. Die von Washington schon seit geraumer Zeit gegenüber „Drittwelt“-Ländern verfolgte Politik selektiver Kontrolle von Waffenproliferation und Rüstungsproduktion hat jedoch schon vor dem 2. August 1990 nicht funktioniert. Der Ansatz dieser Politik ist falsch. Golfkrise und -krieg sowie die internationale Isolierung Iraks haben daran nichts geändert, ebensowenig wie der gegenwärtige Krieg Saddam Husseins gegen die Kurden und Schiiten.

Die bisherigen Erfahrungen gerade im europäischen KSZE-Raum zeigen, daß Rüstungskontrolle und -verringerung nur bezogen auf eine ganze Region funktionieren und eben nicht das Ergebnis freiwilliger unilateraler Schritte, sondern multilateraler Vereinbarungen sind (sieht man einmal von einigen begrenzten einseitigen Schritten der UdSSR in den ersten Gorbatschow-Jahren ab). Über diesen regionalen Ansatz hinausgehend waren sich der Irak und andere arabische Staaten — einschließlich Ägypten — bis vor kurzem sogar noch einig, daß eine endgültige Absage an eigene Chemiewaffen nur bei einer atomaren Abrüstung der Nuklearmächte erfolgen könne. Dies wird von den USA — wie von den anderen vier Atommächten und ständigen Mitgliedern des UNO-Sicherheitsrates UdSSR, China, Frankreich und Großbritannien — abgelehnt. Doch um zumindest den regionalen Rüstungskontrollansatz im Nahen Osten glaubhaft zu machen, bedürfte es gleicher Forderungen wie an den Irak zumindest auch an Israel, Syrien und Ägypten. Das ist bislang nicht der Fall, und darüber kann auch nicht der Satz im US- Resolutionsentwurf hinwegtäuschen, die jetzt vom Irak verlangten Maßnahmen seien „erste Schritte, um eine Zone frei von Massenvernichtungswaffen im Nahen Osten“ zu schaffen.

Bleibt der Irak bei seiner Weigerung auch für den Fall, daß der Sicherheitsrat die Passage des US- Resolutionsentwurfes beschließen sollte, wird es zu keinem offiziellen Waffenstillstand kommen. Damit bliebe das Wirtschaftsembargo gegen den Irak mit Ausnahme der Ende März beschlossenen Ausnahmen voll in Kraft. Auch für den vollständigen Abzug der US-Streitkräfte und ihrer Alliierten würden keine Fristen gesetzt. Nicht auszuschließen ist, daß Washington den Beschluß des UNO- Gremiums eines Tages zum Vorwand für erneute Angriffe gegen militärische Ziele im Irak nehmen könnte. Wobei im übrigen völlig unklar ist, was neben einigen Scud-B-Abschußbasen noch existiert. Denn die Produktionsstätten für chemische, biologische und atomare Waffen wurden nach einer bis heute nicht korrigierten Mitteilung des Pentagons bereits Ende Januar „zu hundert Prozent zerstört“. Und von den damals bei den irakischen Truppen in Kuwait vermuteten C-Waffen-Granaten fanden die US-Streitkräfte nach der Vertreibung der Besatzer nicht eine einzige. Andreas Zumach

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