“Rente keine Almosen“

■ Reichsbund: Behinderte leisten gleiche Arbeit

“Behinderte wollen und dürfen eine Rente nicht als Almosen empfangen, sondern als gerechte Leistung für geleistete Arbeit“. Das erklärte der Reichsbund der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen am Mittwoch. Zunehmend würden Behinderte der Leistungsunfähigkeit bezichtigt, kritisierte der Reichsbundvorsitzende Walter Franke.

So hätten ein Rentenversicherungsträger und das angerufene Landessozialgericht in einem Rechtstreit behauptet, die Arbeit in den Werkstätten für Behinderte sei einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht gleichzusetzen. Damit, so argumentierte Franke, sollten Behinderte vom Rechtsanspruch auf Rente ausgeschlossen werden, weil Rente nur bei vorheriger Beitragszahlung gewährt werde. Das Bundessozialgericht habe aber klargestellt, daß eine solche pauschale Betrachtungsweise der Leistungsfähigkeit Behinderter „weder der Vielfalt der Arten noch der Grade der Behinderung gerecht wird“. Nach Ansicht Frankes ist dies ein „wichtiges Urteil zur Stärkung des Selbstbewußtseins der Behinderten“. dpa