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Gewerbe siedelt illegal im Grunewald

■ Besonders westdeutsche Unternehmen wollen Wohnraum in der Grunewaldsiedlung widerrechtlich für Gewerbe nutzen/ Im Bezirk Wilmersdorf laufen über 800 Verfahren gegen Zweckentfremdung

Wilmersdorf. Immer mehr westdeutsche Unternehmen drängen in die Grunewaldsiedlung, um sich in dem Ku'damm-nahen Villenviertel niederzulassen. Dabei gibt es nur ein Problem: die Siedlung ist Wohngebiet, Gewerbe ist nicht erlaubt. Uwe Szelag, Baustadtrat in Wilmersdorf, warf gestern Berlins Maklern vor, in Zeitungsinseraten häufig mit dem Satz »Die Räume sind für Gewerbe geeignet« den gegenteiligen Eindruck zu erwecken. Käufer würden deshalb manchmal überhöhte Preise zahlen, und erst nach dem Kauf bemerken, daß das Gebäude für sie völlig zwecklos ist.

Alleine in den letzten Wochen sei für 20 bis 25 Villen beim Bezirksamt beantragt worden, Gewerbe zu genehmigen, erzählte der Stadtrat der Alternativen Liste — immer vergeblich. Denn zum einen ist das Villenviertel ein allgemeines Wohngebiet, zum anderen verbietet die »Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung« die Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum grundsätzlich. Ausnahmen seien dann möglich, wenn der Eigentümer Wohnungen in ähnlicher Lage und Qualität zu gleichen Mietbedingungen anbietet. Dies sei aber fast nie möglich, versicherte Szelag.

Der Baustadtrat bemängelte, daß manche Besitzer Wohnhäuser auch illegal als Gewerberäume nutzen würden. Das Bezirksamt erfahre davon zum Teil durch Nachbarn. Im vergangenen Jahr wurden gegen Zweckentfremdungen in Wilmersdorf 800 Verfahren eingeleitet. Bei etwa 250 Fällen sind Zwangsgelder angedroht, bei bis zu 150 Fällen sind sie ausgesprochen worden. Mit den Zwangsgeldern sollen Eigentümer dazu bewegt werden, leerstehende oder für Gewerbe genutzte Räume wieder als Wohnräume zu vermieten.

das Zwangsgeld für eine zweckentfremdete Wohnung beträgt mindestens 10.000 Mark. Führen die Zwangsgelder nicht zur Rückumwandlung in Wohnraum, kann das Bezirksamt die Räume dann zwangsvermieten oder einen Treuhänder einsetzen. Der Mehrerlös bei Gewerbemieten (in der Grunewaldsiedlung 35 bis 40 Mark pro Quadratmeter für Gewerbe, 15 bis 18 Mark für Wohnraum) darf vom Bezirk abgeschöpft werden. Solche Zweckentfremdungsverfahren würden manchmal allerdings über mehrere Jahre dauern, bemängelte Szelag. Dirk Wildt

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