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Neue Aufenthaltsgenehmigung

Berlin (afp) — Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis der ehemaligen DDR müssen bis Ende Juni ihren Aufenthaltstitel neu beantragen. Darauf hat das Büro des Ausländerbeauftragten der Bundesregierung am Montag in Berlin hingewiesen. Die Bearbeitung kostet zwischen 60 und 100 Mark. Der Ausländerbeauftragte rät, von den abzugebenden DDR-Dokumenten beglaubigte Fotokopien zurückzubehalten, um bei Streitigkeiten mit den Behörden Beweismaterial in der Hand zu haben. Ausländer mit einem roten DDR- Ausweis „ständiger Wohnsitz in der DDR“ sollten eine Aufenthaltsberechtigung oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Arbeitnehmer, die mit einem Regierungsabkommen in die DDR gekommen sind und sogenannte „PM-12- Klappkarten“ besitzen, haben Anspruch auf einen befristeten Aufenthalt für die ursprünglich vorgesehene Dauer. Die Aufenthaltsbewilligung sei dabei nicht an einen Arbeitsplatz gebunden.

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