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Poker um Rundfunkwerbung

■ Privatfunker fordern Verzicht von ARD und ZDF auf zusätzliche Werbeeinnahmen/ Rundfunkgebühr soll auf 25 D-Mark angehoben werden

Bonn (dpa/taz) — Bei Verzicht von ARD und ZDF auf zusätzliche Werbung sollte die Gebühr für die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten nach Ansicht der privaten Sender mit Beginn nächsten Jahres von zur Zeit 19 auf 25 D-Mark im Monat angehoben werden. Der Vizepräsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation, Jürgen Doetz, erklärte am Mittwoch vor Journalisten in Bonn, höhere Gebühren für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk sowie der Verzicht auf jeden Eingriff in den Werbemarkt der privaten Rundfunkveranstalter seien die einzige Möglichkeit, ein duales Rundfunksystem zu sichern.

„Nur derjenige, der einigermaßen gesättigt ist, wird darauf verzichten, am Werbekuchen zu naschen“, begründete Doetz sein überraschendes Plädoyer für eine Gebührenaufstockung zugunsten der Konkurrenz. Zunächst sollte die Gebühr mit Rücksicht auf die neuen Bundesländern allerdings gespalten sein und erst 1995 in ganz Deutschland einheitlich erhoben werden.

Doetz und andere Sprecher des Verbandes setzten sich für gerechte Wettbewerbsbedingungen in finanzieller und technischer Hinsicht für private und öffentlich-rechtliche Veranstalter ein. Für die Privaten seien die Werbeeinnahmen von existentieller Bedeutung. Die anstehende Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages sowie die Neugliederung des Rundfunks im Zuge der Wiedervereinigung müßten hierzu genutzt werden. Dafür sei auch eine Neuverteilung aller in Deutschland zur Verfügung stehenden Frequenzen erforderlich. In diese Überlegungen sollten die nach Ansicht der privaten Veranstalter zum Teil überflüssig gewordenen Frequenzen der Nato oder des Warschauer Pakts einbezogen werden. Seinen medienpolitischen Forderungskatalog will der Verband in Kürze in einem Entwurf zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vorlegen. Dagegen kämpfen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten schon seit geraumer Zeit um eine Ausweitung ihrer staatsvertraglich festgelegten Werbezeiten. NDR-Intendant Jobst Plog bemüht sich derzeit in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der die Anstalt tragenden Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein um einen Zwischenschritt bei der Neufassung der Werbeobergrenze noch vor einer entsprechenden Novellierung des NDR-Staastvertrags. Die Ministerpräsidenten verfügen im Rahmen der Staatsvertragsgrenzen über die Festsetzung der Werbezeit. Plog sieht eine sinnvolle Zwischengrenze bei sechzig Minuten, was eine Mehreinnahme von rund zehn Millionen D-Mark bedeuten könnte. Langfristig ist über eine Staatsvertragsnovellierung eine Werbegrenze von neunzig Minuten pro Tag angestrebt, wie sie auch dem WDR als Rahmen zur Verfügung steht.

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