Fünf Jahre für Kolumbianer

■ Landgericht glaubte peruanischem Kronzeugen / Denunziation strafmildernd

Zu fünf Jahren Haft hat gestern das Landgericht nach zehnmonatiger Verhandlung den Kolumbianer Marino T.-L. verurteilt. Die Richter folgten damit in voller Höhe dem Antrag der Staatsanwältin. T.-L. soll „Mittäter“ eines Kokain-Schmuggels im September 1989 gewesen sein. Handfeste Beweise konnte das Gericht dafür trotz der sehr langen Dauer des Prozesses nicht erbringen. Das Urteil stützt sich letztlich nur auf die belastende Aussage des Peruaners Daniel G.-N., der damals auf frischer Tat mit zwei Kilo Kokain am Körper im Bremer Freihafen festgenommen worden war (vgl. ausführlich taz vom 18.3.91).

G.-N. wurde jetzt die Denunzierung des Kolumbianers als „Hintermann“ strafmildernd angerechnet. Sein Urteil lautet auf vier Jahre Haft. Der Anwalt des Kolumbianers T.-L. kündigte gestern unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, daß er Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen wird.

Der belastenden Aussage des Peruaners G.-N. hatte das Gericht Glauben geschenkt, da es „unlogisch“ gewesen sei, wenn er sich ohne die Mittäterschaft des Kolumbianers am Tag des Kokainschmuggels mit ihm zusammen in einem Bremer Hotelzimmer einquartiert hätte. „Wir können T.-L. ein rein touristisches Interesse an seiner Europa-Reise nicht abnehmen“, befanden die Richter weiter, denn er habe „kaum Gepäck“ dabei gehabt und seinen landwirtschaftlichen Betrieb in Kolumbien „Hals über Kopf verlassen“. Ase