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Junkerland bleibt in Staats- und Bauernhand

■ Bundesverfassungsgericht akzeptiert die Macht des Faktischen: Enteignungen in der SBZ sind geltendes Recht

Karlsruhe (taz) — Erwartungsgemäß erklärte das Bundesverfassungsgericht gestern eine zentrale Regelung des Einigungsvertrages für rechtmäßig: die Enteignungen der Großgrundbesitzer, Kriegsverbrecher und Nazigrößen, die die sowjetische Militäradministration zwischen 1945 und 1949 anordnete, haben auch im neuen Deutschland Bestand. Immerhin ging es dabei um die Besitztümer von rund 12.000 Familien, um ein Drittel des Bodens der ehemaligen DDR. Die Enteignungen erfreuten sich damals hoher Popularität: „Junkerland in Bauernhand“. Die Karlsruher Richter beugten sich dem historischen Faktum. Darüber hinaus machten sie eines besonders deutlich: das Bundesverfassungsgericht ist nicht der wandelnde Vermittlungsausschuß zwischen widerstreitenden politischen Interessen, vielmehr definierten die Richter für die Politik ein hohes Maß an „Gestaltungsfreiheit“. Die Antragsteller bekamen weder das geforderte Land noch einen Entschädigungsanspruch zugesprochen. Das Gericht billigte ihnen lediglich „Ausgleichszahlungen“ zu. Ihre Höhe bemißt sich nicht nach Maßgabe der enteigneten Werte, sondern nach den Möglichkeiten der angespannten öffentlichen Haushalte. Wieviel tatsächlich gezahlt wird, entscheiden die Politiker. SEITEN 3 UND 10

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