: FCKW-Verbot von 1995 an
Bonn (afp) — Vom 1.Januar 1995 an dürfen in der Bundesrepublik nun endgültig keine Fluorchlorkohlenwasserstoffe und Halone mehr hergestellt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Dienstag eine Verordnung, die die Benutzung der ozonschichtschädigenden Stoffe „stufenweise“ verbietet. Der Bundesrat hatte der Verordnung, die drei Monate nach ihrer Verkündung im Sommer in Kraft tritt, Ende März mit einigen Detailänderungen zugestimmt. Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) betonte, damit würden die Voraussetzungen geschaffen, daß Deutschland bis zum Jahr 1995 als erstes Land praktisch FCKW-frei sei. FCKW und Halone dienen wegen ihrer chemischen Eigenschaften vornehmlich als Lösungs-, Lösch- und Kältemittel sowie als Treibmittel in Schaumstoffen. Sie schädigen die Ozonschicht der Erdatmosphäre und tragen damit zum Treibhauseffekt bei. Der Verordnung zufolge darf bereits von diesem Jahr an vollhalogenisiertes FCKW als Treibgas in Spraydosen und als Verpackungsmaterial nicht mehr verwendet werden. Der Ausstieg bei Kühl- und Kältemitteln in Großanlagen, Schaumstoffen und Reinigungsmitteln muß bis 1992, bei mobilen Großanlagen bis 1994 gewährleistet sein. Bei Kühl- und Kältemitteln in Kleinanlagen und Dämmstoffen gilt als Ausstiegsdatum der 1.Januar 1995. Auch die sogenannten Halon-Stoffe wie R 22 und Methylchloroform werden stufenweise verboten.
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